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05.04.12 Kotflügelschrauben,Pedalgummi usw. |
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05.04.12
Heute mal wieder Kleinigkeiten......
Es gab erstmal ein neues Kupplungspedalgummi (zwecks HU)
Hab auch wieder die Haubenlifter entfernt,gefiel mir nicht mehr,hab deswegen die Haubenstange wieder schön gemacht und angebaut. Kurz lackiert,fertig.
Denn mußte ich noch jeweils 2 Schrauben für die beiden Kotflügel anbringen,
vom Fußraum aus.Die oberen Schrauben und die am Schweller gelöst.......
.......Verkleidung im Fußraum ab....
.....Kotflügel leicht abgezogen....
.....die Klammern angebracht und die Schrauben von innen.
Fertig ! !
Hab meine kurzzeitige Geschmacksverirrung rückgängig gemacht,
er soll ja "Oldschool" sein und auch bleiben,hab die
Chromnummernschildhalter entfernt und das Schild angenietet.
Ich weiß,es ist nicht mehr gültig,aber für die Fahrt zur HU und
zur Zulassungsstelle nötig.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;...".
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